KGR von Christus König tagte im April

In seiner April-Sitzung hielt der Kirchengemeinderat von Neuenstein einen Rückblick auf die Karwoche, Ostern und den Kreuzwegpfad (s. Überblick Mai/Juni Seite 7). Nachdem die Gottesdienste ab Ostern als Livestream der Seelsorgeeinheit aus St. Joseph übertragen wurden, entschied der Kirchengemeinderat, sich an den Kosten mit 800 Euro zu beteiligen. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Sanierung der Hauptwohnung im Pfarrhaus. Da der Umfang der Renovation über 10.000 Euro liegt, sollen Architekten angefragt werden. Zum ökumenischen Gottesdienst, der am 4. Juli um 10 Uhr im Schlosspark stattfindet, informierte Pfarrer Klaus Kempter.

Ein reger Austausch brachte das Thema Homepage. Da es im Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Seelsorgeeinheit keine klaren Strukturen im Sinne eines Organigramms gibt, kommt es hier immer wieder zu Problemen bei der Informationsweitergabe. Dies soll ein Entwicklungsprozess auf Ebene der Seelsorgeeinheit in den kommenden Monaten klären und verbessern.

Des Weiteren beschäftigte sich der Kirchengemeinderat mit der Gemeindesituation nach Corona und stellte sich die Frage, wie man wieder mit den Gemeindemitgliedern in Kontakt kommen kann.

KGR von Christus König traf sich im November - Kleine Bauschau und Weihnachtszeit

  • Der Kirchengemeinderat von Neuenstein beriet in seiner November-Sitzung über die Gottesdienste und Angebote in der Advents- und Weihnachtszeit. Nach der Rorate-Messe wird es kein Frühstück geben.
  • Vor Weihnachten sollen alle Haushalte der Ge­meinde angeschrieben und auf die Angebote aufmerksam gemacht werden. Diese Briefe sollen verteilt werden.
  • Carsten Eichler berichtete über die Planungen zur Sternsingeraktion.
  • Die Kirchenpflegerin berichtete von der Kleinen Bauschau, die am 11. Oktober durchgeführt wurde. Verschiedene kleinere Mängel wurden festgestellt und deren Behebung besprochen.
  • Über die Maßnahmen zur Sanierung des Platzes vor dem Pfarrhaus und des Weges vor dem Mesnerhaus soll im nächsten Jahr beraten werden. Eine erste Kostensachätzung wurde zur Kenntnis genommen.
  • Besprochen und geklärt wurde auch, wie ehrenamtliche Mitarbeiter Hausmeisterdienste (inklusive das Schneeräumen im Winter) übernehmen können.

Pastoral in Corona-Zeiten - Kirchengemeinderat Christus König im September

Bei der Sitzung im September informierte Kirchenpflegerin Angela Pleyer über die Jahresrechnung 2019. Diese wurde per Beschluss festgestellt.

Ein großer Teil der Beratungen stand im Zeichen der Coronavirus-Epidemie. So wurde der Anfrage der Stadtkapelle Neuenstein zugestimmt, ihre Proben bis auf weiteres in unserem Gemeindesaal durchzuführen. Dafür erklärt sich die Stadtkapelle bereit, einzelne Gottesdienste und Veranstaltungen unserer Gemeinde musikalisch mitzugestalten.

Beraten und beschlossen wurden zudem:

- Beim Patrozinium gibt es in Neuenstein eine Vorabendmesse am 21. November um 18 Uhr sowie einen Festgottesdienst am 22. November um 10 Uhr. Für beide Gottesdienste ist eine Anmeldung erforderlich. Am Sonntag soll es nach der Messe ein Kirchenkaffee mit Kuchen auf dem Vorplatz geben, sofern dies die Corona-Auflagen zulassen.

- Es soll eine Rorate-Messe ohne Anmeldung und mit anschließendem Frühstück geben.

- An Heiligabend gibt es zwei Gottesdienste in Neuenstein mit Anmeldung. 

- Das Mitarbeiterfest wird verschoben, bis die Situation sich wieder entspannt hat.

- Über die Sternsinger-Aktion wird in der Sitzung am 4. November beraten.

Weiteres Thema war die Kinderkirche. An zwei Terminen im Advent soll es diese geben für Kinder ab zwei Jahren. Eine Anmeldung ist dazu erbeten.

Anmeldeverfahren – Kommunionausteilung

Es werden die Erfahrungen der letzten Zeit diskutiert. Bisher musste nur an einem Sonntag ein Gottesdienstbesucher wegen
voller Kirche „abgewiesen“ werden.

Die Anmeldung funktioniert gut, wird aber von vielen Besuchern auch als lästig empfunden.
Viele bleiben dem Gottesdienst auch noch fern.

Der Beschluss, ab August die Anmeldung versuchsweise auszusetzen wird einstimmig gefasst.

Ausnahme bilden die zwei Erstkommunions-Gottesdienste am 12.09. und 13.09.

Ebenso soll ab Anfang August die Austeilung der Kommunion wieder in die Hand erfolgen (vorne).

Die Spendung auf Servietten entfällt.

Der Kommunionspender hat zuvor die Hände desinfiziert und trägt eine FFP2-Maske.

Das Tischchen bleibt stehen, um den Abstand zu gewährleisten.
 

Viel Engagement für Glaube, Kirche und Gemeinde

Dank an die ausgeschiedenen Mitglieder des Kirchengemeinderats

Eigentlich wollten der Pfarrer und die neuen Kirchengemeinderäte den scheidenden Kirchengemeinderatsmitgliedern beim Begegnungsabend danken. Bedingt durch die Corona-Pandemie konnte diese Begegnung weder in Öhringen noch in Neuenstein bislang stattfinden. Deshalb wird nun auf anderem Weg den Frauen und Männern gedankt, die sich in den vergangenen fünf Jahren im Kirchengemeinderat und seinen Ausschüssen eingebracht haben.

An dieser Stelle danken wir ganz herzlich für das Engagement, die eingebrachte Zeit, alle Ideen und allen Einsatz:

Ausgeschiedene KGR-Mitglieder

- Manfred Klein (KGR seit 2010; stv. Gewählter Vorsitzender)

- Barbara Piasecki (KGR seit 2010; Vertreterin im Dekanatsrat)

- Susanne Hofmann (KGR seit 2015; Delegierte im gemeinsamen Ausschuss der Seelsorgeeinheit und Schriftführerin)

- Stephanie Swienty (Jugendvertreterin seit 2015)

Wahlausschuss:

- Roman Ecker

- Albert Färber

- Brigitte Ihro

- Manfred Klein

- Barbara Piasecki

- Raimund Joschko

Schließlich möchte ich nicht vergessen all denen zu danken, die in den vergangenen fünf Jahren aktiv mitgearbeitet haben und nun weiter mit dabei sind, nachdem sie bei der KGR-Wahl im März kandidiert haben und wiedergewählt wurden.

Pfarrer Klaus Kempter

Kirchengemeinderat von Christus König nimmt seine Arbeit auf

Peter Tillmann wieder Gewählter Vorsitzender

Am 16. Juni hat der Kirchengemeinderat von Christus König Neuenstein mit der konstituierenden Sitzung seine Arbeit aufgenommen. Mit Gedanken zum „Traum von einer Kirche“ gab Pastoralassistent Hanno Hesterberg einen geistlichen Impuls zu Beginn der Sitzung. Nach der Verpflichtung der neuen Ratsmitglieder führte Pfarrer Kempter in die Arbeitsweise des Kirchengemeinderats ein. Pastoralreferent Christian Verhufen leitete die Wahlen.

Zum Gewählten Vorsitzenden wurde Peter Tillmann wiedergewählt. Sein Stellvertreter ist Mateusz Joschko. Als Delegierte im gemeinsamen Ausschuss der Seelsorgeeinheit wurden Carsten Eichler und Hermann Ihro gewählt. Stellvertreter sind Olga Keiper-Plachy und Mateusz Joschko. Im Dekanatsrat wird die Kirchengemeinde Neuenstein durch Olga Keiper-Plachy vertreten, ihr Stellvertreter ist Oliver Hübner. Das Schriftführer-Team bilden Carsten Eichler und Oliver Hübner. Als ständiges beratendes Mitglied im Kirchengemeinderat wurde Stefan Gründler gewählt.

Der neue KGR beschloss, dass kein Pastoralausschuss und kein Verwaltungs­ausschuss gebildet werden.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Wie geht es los?“ konnten die neuen KGR-Mitglieder ihre Ideen und Anregungen benennen, die sie in ihre Amtszeit mitbringen. Dazu gehören die Schaffung von guten Rahmenbedingungen, um die Eigenständigkeit von Christus König zu bewahren und die Gemeinde als Heimat erlebbar zu machen, die Stärkung der Ökumene, Angebote für Jugendliche und junge Menschen, die Verbesserung der Kommunikation unter den KGR-Mitgliedern und zwischen KGR und Gemeindemitgliedern. Die nächste Sitzung ist am 14. Juli. Sie findet beim Gewählten Vorsitzenden Peter Tillmann im Garten statt.

Beratungen und Entscheidung im Kirchengemeinderat

Sind wir da eine Ausnahme?

Nachdem die Landesregierung die Feier öffentlicher Gottesdienste wieder ermöglichte, hat Bischof Gebhard Fürst in einer Bischöflichen Anordnung die Bedingungen benannt, unter denen in unserer Diözese nun Gottesdienste gefeiert werden können. Diese Anordnung lässt einen Spielraum für die konkrete Umsetzung vor Ort. Dies wird deutlich, wenn man sich umhört, wie in den verschiedenen Gemeinden und Seelsorgeeinheiten mit dem Thema Wiederermöglichung von Gottesdiensten umgegangen wurde und wird. Die einen haben sofort wieder Gottesdienste gefeiert, andere noch ein paar Wochenenden gewartet. Die einen feierten von Anfang an wieder Eucharistie mit Kommunionausteilung, andere begannen mit Wort-Gottes-Feiern oder verzichteten noch auf die Kommunionspendung. Wieder andere bieten kreative Angebote als Lösung.

Was mich sehr verwunderte: Nur selten hat der Kirchengemeinderat entschieden, welcher Weg vor Ort gegangen wird! Wenn ich mich bei Kollegen, bei befreundeten pastoralen Mitarbeitern oder Gemeindemitgliedern umhörte, bekam ich als Antwort: Das hat der Pfarrer mit seinem Team entschieden. Der Pfarrer hat das mit den Gewählten Vorsitzenden besprochen. Im KGR wurde darüber nicht beraten. Die Kirchengemeinderäte sind da eh überfordert oder sagen, das soll der Pfarrer entscheiden.

Warum? Es lag in dieser Frage keine derartige Dringlichkeit vor, dass eine Beratung im KGR nicht möglich gewesen wäre. Man musste ja nicht sofort beginnen und deshalb einen Eilbeschluss herbeiführen. Zugegeben: die Möglichkeit, sich zu Beratungen zu treffen waren in dieser Zeit nur bedingt gegeben. Aber viele haben inzwischen Erfahrungen mit Video- oder Telefonkonferenzen gemacht. Die besondere Verantwortung des Pfarrers „für die Feier der Liturgie“ [Kirchengemeindeordnung § 19 (1)] bedeutet nicht, dass er in solchen Fragen nur alleine entscheiden darf oder muss, sondern dass Beschlüsse „nur im Einvernehmen mit ihm“ [KGO § 19 (4)] gefasst werden können. Zudem ist dieses Thema, die Feier des Gottesdienstes unter den aktuellen Bedingungen, ein „heißes Eisen“, wie die Diskussion und die ersten Erfahrungen damit zeigen. Heißt es in der Kirchengemeindeordnung nicht: „Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde … und trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für die Sammlung und Sendung der Kirchengemeinde“ [KGO § 18 (1)]. Ich wundere mich schon, wie in unserer Diözese gerade bei dieser entscheidenden Frage (und bei vielen anderen auch) zum Teil umgegangen wird.

Ich bin froh und dankbar, dass wir uns die Zeit genommen haben, die Frage der Wiederermöglichung des Gottesdienstes gemeinsam zu beraten und zu entscheiden. Wir haben uns dazu unter Wahrung aller Hygienevorschriften getroffen. Es war in beiden Gremien ein sehr persönlicher Austausch, auch über die Frage, was dem Einzelnen die Feier der Eucharistie bzw. des Gottesdienstes bedeutet. Durch einzelne Kirchengemeinderäte waren zudem die liturgischen Dienste vertreten, die von der Entscheidung in besonderer Weise betroffen sind. Es gab kontroverse Meinungen, wie wir in der derzeitigen Situation Gottesdienst feiern können und sollen. Die Entscheidungen fielen nicht einstimmig. Die Lösungen, die in Neuenstein und Öhringen gefunden wurden, sind unterschiedlich. Zugegeben, für mich als Pfarrer (und für die Kollegen, die mehr Gemeinden betreuen, noch mehr) ist das eine Herausforderung. Ich muss – wie andere im Kirchengemeinderat ebenso – auch mit Entscheidungen leben, die ich anders gefällt hätte. Aber wir haben als Vertretung der Kirchengemeinde in dieser wichtigen Frage beraten, Beschlüsse gefasst und tragen diese einmütig mit. Dafür bin ich als Vorsitzender dankbar und freue mich, wenn wir auch im neuen Kirchengemeinderat diese Praxis fortführen und nur, wenn die Dringlichkeit es erfordert, derart wichtige Beschlüsse im Umlauf oder als Eilbeschluss fassen.

 

Pfarrer Klaus Kempter